Freiberufliche Tätigkeit

 

Welche Vorteile hat eine freiberufliche Tätigkeit für Sie als Auftragnehmer?

Für Pflegefachkräfte kann die Freiberuflichkeit eine Alternative zur Festanstellung sein.

Der Auftragnehmer kann hauptberuflich oder nebenberuflich als Freiberufler tätig sein.

Als freiberufliche Pflegefachkraft können Sie ein höheres Einkommen erzielen und als Unternehmer haben Sie nutzbare Steuervorteile.

Sie werden in einer bundesweiten Kartei bei der "Pflexi" Pflegepersonal-Agentur registriert und können so bei Bedarf durch einen Auftraggeber angefordert werden.

Als freiberufliche Pflegefachkraft sind sie in ihrer Arbeitszeitgestaltung flexibel und legen ihren täglichen Arbeitszeitumfang und die Zeiten in denen sie arbeiten wollen selbst fest.

Weiterbildungen, Studium, Familie, Freunde und Freizeitaktivitäten können dadurch weitestgehend störungsfrei geplant und durchgeführt werden.

Freiberufliche Pflegefachkräfte bieten ihre krankenpflegerische Dienstleistung als selbstständige/r Unternehmer/in Arbeitgebern im Gesundheitswesen an

 

Die "Pflexi" Pflegepersonal-Agentur erbringt folgende Leistungen:

Die "Pflexi" Pflegepersonal-Agentur nimmt jeweils Vermittlungsaufträge von Häuslichen Pflege und Einrichtungen für Sie an und bringt so Angebot und Nachfrage zusammen.

Sie werden in einer bundesweiten Kartei bei der "Pflexi" Pflegepersonal-Agentur registriert und können bei Bedarf durch einen Auftraggeber angefordert werden.

Stimmen Anforderung des Auftraggebers und Profil des Auftragnehmers überein stellen wir den Kontakt zwischen Ihnen her.

Art der Leistung und der Leistungsumfang sowie die Haftung und die Konditionen (Honorar) werden in einem Freier-Mitarbeiter-Vertrag vereinbart. Der Auftraggeber (Arbeitgeber) beauftragt die freiberufliche Pflegefachkraft (Arbeitnehmer) in einem bestimmten Zeitraum eine Dienstleistung zu erbringen. Dieses wird im so genannten Teilleistungsvertrag schriftlich fest gehalten und ist gegengezeichnet für beide Parteien bindend gültig.

Anhand des Tätigkeitsnachweisbeleges der freiberuflichen Pflegefachkraft stellt die Pflexi Pflegepersonal-Agentur für die erbrachte Dienstleistung des Aufragnehmers dem Auftraggeber eine Rechnung. Das Honorar ist nach § 4 Nr. 14 UStG. Umsatzsteuerfrei.

 

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